Sehr geehrte Vertreter:innen der wissenschaftlichen Gesellschaften Österreichs!
Nationalrat und Bundesrates beschlossen im Dezember 2023 das Gemeinnützigkeitsreformgesetz. Dieses Gesetz erleichtert und erweitert die steuerliche Spendenabsetzbarkeit, hebt den bisherigen Ausschluss vieler Tätigkeitsbereiche auf und definiert die Gemeinnützigkeit als alleiniges Kriterium für die Spendenabsetzbarkeit. Dadurch werden die meisten unserer wissenschaftlichen Gesellschaften von diesen positiven Veränderungen profitieren können.
Besonders erfreulich ist die Möglichkeit für kleine und mittelgroße Vereine, ein vereinfachtes Meldeverfahren auch über Steuerberaterkanzleien durchzuführen. Dies wird die Kosten für viele von uns reduzieren und uns in der effizienten Verwendung von Spendengeldern unterstützen. Für große prüfungspflichtige Vereine bleibt weiterhin die Prüfung durch die teureren Wirtschaftsprüferkanzleien vorgesehen. Das jährliche Prüfungs- bzw. Meldungsintervall bleibt für alle beibehalten. Um den Anforderungen der Gemeinnützigkeit gerecht zu werden, sind aber auch Änderungen in den Statuten erforderlich.
Damit Sie die Erneuerungen richtig anwenden und optimal nutzen können, luden wir Frau Mag. Moser und Herrn Dr. Hofer von Deloitte ein, uns einen Überblick über das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz zu geben. Das Webinar fand am Dienstag, 30. Jänner 2024 um 15:00 Uhr online statt. Dieses exklusive Webinar ist unseren aktiven Mitgliedsgesellschaften (Mitgliedsbeitrag eingezahlt) vorbehalten.
Das Video des Vortrags von Herrn Dr. Hofer können Sie über folgenden Link über Ihren Internetbrowser anschauen bzw auf Ihren Computer laden. Rein die Folien der Präsentation können Sie über diesen Link laden. Das Passwort können Sie über das VWGÖ Sekretariat anfordern.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen ausschließlich für den internen Gebrauch innerhalb Ihrer Gesellschaft bestimmt sind und nicht weitergegeben werden dürfen.
Ihr VWGÖ Team