Datenschutzgrundverordnung: Informationspflicht

Sehr geehrte Mitgliedervereine des VWGÖ

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt ab dem 25. Mai 2018 eine neue Definition für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest.

Die Datenschutzgrundverordnung gibt den Mitgliedern das Recht auf Auskunft über die Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben weiters das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft werden folgende personenbezogene Daten von genannten Vorstandsmitgliedern bzw. AdministratorInnen Ihrer Gesellschaft erhoben und verarbeitet: Vorname, Name, Titel, Funktion bei der Gesellschaft, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.

Sie haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung durch Schreiben jeglicher Art an das VWGÖ Sekretariat zu widerrufen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf aktualisiert bzw. gelöscht werden.

Es besteht keine Absicht Ihre Daten für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Datenanalyse zu Verhalten, Gewohnheiten, Präferenzen…) zu verarbeiten.

Sie haben das Recht, der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten nicht zuzustimmen. Da der VWGÖ jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung genannter Daten zur Kommunikation und zur Weiterleitung von Informationen an Sie angewiesen ist, würde eine Ablehnung eine Inanspruchnahme unserer Leistungen, wie z.B. Versendung des Newsletters, Pressedienst etc. ausschließen.