Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (GemRefG) und dem Virtuellen Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) wurden wichtige rechtliche Neuerungen für gemeinnützige Organisationen geschaffen, die auch wissenschaftliche Gesellschaften betreffen.
Erleichterungen bei Spendenbegünstigung
Das GemRefG vereinfacht das Verfahren zur Anerkennung von Spendenbegünstigung erheblich: Statt kostenintensiver Wirtschaftsprüfungen genügt nun ein Ansuchen durch einen Steuerberaterin über FinanzOnline. Dafür müssen jedoch die Satzungen oder Statuten korrekt und präzise formuliert sein – insbesondere hinsichtlich des gemeinnützigen Zwecks, der Mittelverwendung (z. B. Erbschaften) und der Vermögensverwendung bei Vereinsauflösung.
Virtuelle Versammlungen ermöglichen
Das VirtGesG erlaubt wissenschaftlichen Gesellschaften, Sitzungen, Wahlen und Abstimmungen virtuell oder hybrid abzuhalten – sofern dies ausdrücklich in der Satzung vorgesehen ist.Unterstützung durch den VWGÖ
Der Verband Wissenschaftlicher Gesellschaften Österreichs (VWGÖ) bietet seinen Mitgliedern:
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Musterstatuten und Informationsmaterial
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Individuelle rechtliche Beratung
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Zugang zu praxisorientierten Weiterbildungsseminaren (z. B. DSGVO, Steuerrecht, IT-Sicherheit)