Die Marktgemeinde Abtenau feiert am 28. April 2007 das 500-Jahr-Jubiläum der Verleihung des Marktrechts durch Erzbischof Leonhard von Keutschach. Die formelle Erhebung zum Markt, die in der Urkunde ausgesprochen wurde, zeigt interessante Details, die vom üblichen Schema der Marktrechtsverleihungen und Markterhebungen abweichen: Nicht der Ort oder das Dorf Abtenau wurde zum Markt erhoben, sondern nur das „Widem“, das Ausstattungsgut der Pfarrkirche. Die rechtliche Grundlage dafür bot die Verleihung eines Jahrmarkts, der jeweils am 12. Oktober stattfinden sollte. Damit erhielten die Holzknechte, die im Gebiet um Abtenau zur Versorgung der Saline Hallein mit Brennholz eingesetzt waren, die Möglichkeit, sich vor dem Wintereinbruch mit Lebensmitteln und Kleidung zu versorgen. Während sonst stets Wochenmärkte die Grundlage für die Rechtsqualität als Marktort bildeten, wurde Abtenau nur mit seinem Jahrmarkt als landständischer Markt anerkannt, dessen Vertreter bis zum Ende der geistlichen Herrschaft an den Salzburger Landtagen teilnahmen. Ausgehend vom „Sonderfall Abtenau“ wird ein Überblick über die Rechtsstellung der Marktorte im Land Salzburg und in den „auswärtigen Besitzungen“ des Erzstifts geboten.
Vortrag von Univ. Prof. Dr. Heinz Dopsch: 500 Jahre Markt Abtenau
28.02.2007 19:00
| Romanischer Saal der Erzabtei St. Peter, Salzburg
Kontakt: Gesellschaft für Salzburger Landeskunde; karin.schamberger@sbg.at