Der Zusammenbruch der Habsburgermonarchie bedeutete auch eine deutliche Zäsur im Leben
der Evangelischen Kirche A.u.H.B., die von Bregenz bis Czernowitz, von Aussig an der Elbe
bis Pola reichte und nun in zahlreiche Nachfolgekirchen aufgeteilt werden musste. Dem
letzten Präsidenten des Oberkirchenrates, Wolfgang von Haase, einem Mitglied des Herrenhauses, oblag es, die alte Kirchenorganisation zu „liquidieren“. Die Phrase von der „Trennung von Staat und Kirche“ beherrschte die Diskussion und verschreckte die etablierten Kirchen. Die Christlichsozialen gaben die Losung vom Halten aller Bastionen aus. Die
Evangelische Kirche trat für die Rechtskontinuität ein, klammerte sich an die staatsrechtliche
Grundlage ihres pastoralen Wirkens, an das Protestantenpatent von 1861, und nahm in Kauf,
dass ihre Kirchenleitung weiterhin staatlich gebunden blieb. Die Problematik dieser
staatskirchlichen Konstruktion wurde in den Jahren des katholischen Ständestaates offenbar,
als der Oberkirchenrat politisch motiviert die Pfarrerschaft zum Beitritt in die Vaterländische
Front aufforderte und die Gemeinden zur Teilnahme an der von BK Schuschnigg initiierten
„Pro-Österreich-Abstimmung“ im März 1938 aufrief. Die Entstaatlichung des Oberkirchenrates erfolgte 1939 – als ein Teil der programmatischen „Entkonfessionalisierung der Ostmark“.
Der Vortrag widmet sich diesem Abschnitt der kirchlichen Zeitgeschichte – mit einem
Rückblick und Vorblick, um die thematische Breite des vorzustellenden Buches anzudeuten.
1918–1938: Der österreichische Protestantismus im Spiegel seiner Rechtsgeschichte
22.03.2018 18:00 - 19:00
| Archiv der Universität, Postgasse 9, 1010 Wien
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